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OLG Hamm, 13.09.2007 - 3 (s) Sbd. I - 49/07 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 (s) Sbd. I - 49/07 (https://dejure.org/2007,37902)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StPO § 229
Erwachsenengericht; Jugendgericht; Zuständigkeit; Abgabe; Jugendkammer; Jugendschöffengericht; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Übernahme eines Verfahrens zwischen Gerichten höherer und niederer Ordnung; Möglichkeit der Abgabe einer Sache der großen Strafkammer an das Jugendschöffengericht ; Beachtung des Grundsatzes des Vorrangs der Jugendgerichte vor den Erwachsenengerichten ...
- Judicialis
StPO § 229
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.1996 - 2 StR 621/95
Zuständigkeit der Jugendkammer vor dem Schwurgericht in Jugendschutzsachen (keine …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2007 - 3 (s) Sbd I-49/07
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein Zuständigkeitsmangel des angerufenen Gerichts nur dann zu beachten, wenn ein höherrangiges Gericht zur Entscheidung berufen ist (vgl. BGH, NStZ 1996, 346). - BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62
Irrtümliche Anklageerhebung beim Erwachsenengericht - Zulässigkeit einer Abgabe …
Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2007 - 3 (s) Sbd I-49/07
Das Erwachsenengericht darf daher eine Sache nur an ein gleichrangiges Jugendgericht abgeben, nicht aber an ein Jugendgericht niederer Ordnung (vgl. BGHSt 18, 173).